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BADIORDNUNG

1. Grundsätze 

Der Badiverein Melchnau gilt als Betreiberin der Badi Melchnau im Auftrag der Gemeinde Melchnau. Sie bietet der Bevölkerung, den Gästen, eine gepflegte und attraktive Erholungsanlage an. Im Interesse der Gemeinschaft sind einige «Spielregeln» unerlässlich. 

Bitte nehmen Sie auf andere Badegäste Rücksicht und verhalten Sie sich so, dass keine anderen Gäste belästigt oder gefährdet werden. 

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1.1 Selbstverantwortung

Nicht jede Gefahr lässt sich vorbeugen. Die Schaffung eines Sicherheitsstandards, der jeden Unfall ausschliesst, ist nicht möglich. Jeder Badegast verhält sich verantwortungsbewusst, um gefährliche Situationen für sich und Dritte zu vermeiden. 

 

1.2 Aufsicht über Kinder / Baden auf eigene Gefahr

In der Badi Melchnau gibt es keine Aufsichtspersonen, welche die lückenlose Überwachung von Kindern und Erwachsenen, die nicht schwimmen können, gewährleistet. Die Kinder bedürfen der dauernden Überwachung einer Aufsichtsperson. Die Erziehungspflichtigen haben sicherzustellen, dass Kinder unter 10 Jahren und Kinder, die nicht schwimmen können, das Schwimmbad nur in Begleitung einer erwachsenen Aufsichtsperson betreten. Kinder unter 10 Jahren, die alleine in die Badi kommen, stehen unter der Verantwortung der Erziehungsberechtigten und haben einen Wassersicherheitscheck zwingend vorzuweisen.

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2. Anweisungen des Personals 

Das Personal überwacht den Badebetrieb und ist befugt, aufgrund der Verhältnisse jederzeit ergänzende Regelungen für die Nutzung der Anlage festzulegen und anzuwenden. Sie sind befugt, Personen, die gegen die Badeordnung verstossen, sofort aus der Anlage wegzuweisen; notfalls mit polizeilicher Hilfe. Allfällige Kosten gehen zu Lasten der betroffenen Personen.

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3. Allgemeine Vorschriften

3.1 Ordnung:

  • Die üblichen Baderegeln sind zu beachten. 

  • Badegäste benehmen sich tolerant und rücksichtsvoll. 

  • Kinder unter zehn Jahren und Kinder die nicht schwimmen können, dürfen die Badi Melchnau nur in Begleitung einer erwachsenen Aufsichtsperson betreten, welche die volle Verantwortung für das Kind übernimmt. 

  • Der Besuch des Bades durch Personen mit ansteckenden Krankheiten und offenen Wunden ist untersagt. 

  • Das Mitbringen von Tieren in die Anlage ist verboten. 

  • Im Wasser ist das Tragen von Badebekleidung obligatorisch. Aus hygienischen Gründen ist zudem das Tragen von Unterwäsche unter der Badebekleidung nicht gestattet. 

  • Kleinkinder haben aus hygienischen Gründen Badebekleidung und wenn nötig Badewindeln zu tragen. 

  • Das Abspielen von elektronischen Unterhaltungsgeräten sowie das Spielen von Musikinstrumenten sind lediglich mit Kopfhörer gestattet. 

  • Ball- und Wurfspiele sind nur unter Rücksichtnahme auf andere Gäste erlaubt. 

  • Für Wertgegenstände wird nicht gehaftet. Diebstähle werden der Polizei gemeldet. Fundgegenstände sind an der Kasse abzugeben. 

  • Der Konsum von Drogen ist verboten. 

  • Die Kosten für jede Beschädigung oder Verunreinigung der Anlagen wird verrechnet oder führt zu Sanktionen. 

  • Das Betreten und Benützen der Badi Melchnau ausserhalb der Betriebszeiten ist verboten. 

 

3.2 Haftung

  • Benutzer der Anlage haften für von ihnen verursachte Schäden. Für Schäden, die von Minderjährigen verursacht werden, haftet die gesetzliche Vertretung. 

  • Die Benutzung der Anlage erfolgt auf eigene Gefahr. Der Badiverein Melchnau übernimmt bei Nichtbeachtung der Badeordnung keine Haftung. 

  • Begleitpersonen von Schulklassen und Gruppen sind für deren ordentliches Verhalten und die Sicherheit verantwortlich. Insbesondere sind Schwimmbereiche für andere Badegäste freizuhalten. 

3.3 Garderoben 

  • Die Badegäste müssen sich in den für ihr Geschlecht und Alter vorgesehenen Abteilung aus- und ankleiden. 

  • Bei Benutzung der Garderobenkästen übernimmt der Schwimmbadbetreiber keine Haftung für Schäden oder Diebstahl. 

  • Die Garderobenkästen sind beim Verlassen des Schwimmbads täglich zu räumen. Das Personal ist berechtigt, die Kästen nach Betriebsschluss zu öffnen und deren Inhalt zu entsorgen. Es besteht kein Anspruch auf Ersatz. 

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4. Besondere Vorschriften im Schwimmbad - Becken

  • Duschen vor der Beckenbenützung ist obligatorisch. Seife und Duschmittel etc. dürfen verwendet werden. 

  • Nichtschwimmer dürfen nur die vorgesehenen Beckenhälfte benutzen. 

  • Aufblasbare Schwimmhilfen und Spielsachen sind aus Sicherheitsgründen im Schwimmerbecken verboten. 

  • Das Springen ins Schwimmbecken geschieht auf eigene Verantwortung und Gefahr. Die anderen Badenden dürfen dadurch nicht gefährdet werden. 

  • Seitliches Hineinspringen in das Schwimmerbecken ist verboten. 

  • Das Schwimmerbecken ist primär als Mehrzweckbecken (Tummelbecken) konzipiert und kann deshalb bei erhöhtem Besucheraufkommen nicht ausschliesslich für Schwimmende reserviert werden. 

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5. Besondere Vorschriften im Schwimmbad

Wer den Bestimmungen dieser Verordnung zuwiderhandelt, kann aus der Badi Melchnau weggewiesen und/oder mit Sanktionen belegt werden. Lob und Kritik sind in erster Linie an das Badipersonal zu richten. Darüber hinaus nimmt der Badiverein Melchnau Verbesserungsvorschläge und Anregungen gerne entgegen.

 

 

Melchnau, 26. April 2023

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