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BADIORDNUNG

Baden auf eigene Gefahr

 

Euer Schwimmbad soll ein Ort zur Erholung sein!

Nehmt bitte aufeinander Rücksicht.

 

  • Personen ohne gültiges Eintrittsbillet werden mit CHF 20 bestraft.

  • Abis müssen vorgewiesen werden. Vergessene Abi = kein Abi d.h. Eintritt muss bezahlt werden.

  • Ersatz von verlorenen Abi kostet für Kinder CHF 5 / Erwachsene CHF 10

  • Für die ausschliessliche Benützung des Kioskes auch Tische wird kein Eintrittsgeld verlangt.

  • Picknick an den Kiosktischen ist untersagt.

  • Für Garderobe wird nicht gehaftet.

  • Duschen vor Benützung des Bassins ist obligatorisch.

  • Keine Luftmatratzen, Gummiboote usw. ins Bassin nehmen.

  • Keine Radio, Rekorder oder andere Musikgeräte ausser mit Kopfhörer.

  • Keine Tiere.

  • Die Absperrleine darf nicht zum Turnen und Draufsitzen benützt werden.

  • Es ist verboten, von der Garderobenseite her ins Wasser zu springen.

  • Das Tragen von Badeanzügen im Bassin ist ausnahmslos obligatorisch.

  • Keine Unterhosen unter der Badehose!

  • Störende Ballspiele können von der Aufsicht untersagt werden.

  • Veloständer benützen.

  • Schulkinder ohne Erwachsenenbegleitung müssen die Badi um 18:00 Uhr verlassen.

  • Vorschulpflichtige Kinder werden nur in Begleitung Erwachsener zum Badebetrieb zugelassen.

  • Das Fahren von Scootern, Skats, Rollbrettern usw. ist untersagt!

  • Die Haftung für abgegebene Portemonnais liegt beim Halter; der Badiverein lehnt jegliche Haftung ab!

 

Wer diese Badeordnung missachtet, die Anlage erklettert oder beschädigt, sich den Anordnungen der Badiaufsicht widersetzt, muss die Badi verlassen. In schweren Fällen droht ein Disziplinarverfahren durch den Verein; es kann überdies der weitere Zutritt zur Badi ohne Schadenersatz verwehrt werden (Schadenersatzpflicht nach Obligationenrecht).

 

 

Melchnau, Juli 2009

Badi Melchnau
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